Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Workshops, Projekttage, Projektwochen, Schulprojekte, Bildungsangebote, Mitmachaktionen und vergleichbare Veranstaltungsformate der All We Shape gGmbH (nachfolgend „All We Shape“) gegenüber Schulen und Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Vereinen, Verbänden, Kommunen und sonstigen öffentlichen oder privaten Organisationen sowie Veranstaltern (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Art, Umfang, Termin, Veranstaltungsort und Vergütung der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
- Individuelle Vereinbarungen und Angaben im jeweiligen Angebot gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
- Die dauerhafte Überlassung, Vermietung oder der Verkauf von Maschinen und Geräten ist nicht Gegenstand dieser AGB und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
- Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von All We Shape bzw. durch eine entsprechende Auftragsbestätigung zustande.
- All We Shape führt die vereinbarten Leistungen mit eigenen Mitarbeitenden oder entsprechend qualifizierten Beauftragten durch.
- All We Shape kann den konkreten Ablauf aus organisatorischen, technischen oder sicherheitsbezogenen Gründen anpassen, sofern der wesentliche Charakter der vereinbarten Leistung erhalten bleibt.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt die für die vereinbarte Durchführung erforderlichen Räumlichkeiten, Flächen, Stromanschlüsse, Arbeitsbereiche und sonstigen im Angebot vereinbarten Voraussetzungen zur Verfügung.
- Der Auftraggeber sorgt im Rahmen seines Verantwortungsbereichs für die organisatorischen Voraussetzungen einer sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung.
- Soweit die Veranstaltung in eine vom Auftraggeber organisierte größere Veranstaltung eingebunden ist, bleibt der Auftraggeber bzw. Veranstalter insbesondere für die allgemeine Veranstaltungsorganisation und die von ihm zu verantwortenden Rahmenbedingungen zuständig.
- Bei schulischen Veranstaltungen verbleiben die allgemeine schulische Aufsichts- und Organisationsverantwortung sowie die Aufsicht über die Schülerinnen und Schüler bei der Schule. Die zuständigen Lehr- oder Aufsichtspersonen bleiben während der Veranstaltung anwesend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Bei Veranstaltungen mit Minderjährigen übernimmt All We Shape keine allgemeine Aufsichtspflicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Verantwortlichkeit für die allgemeine Aufsicht richtet sich nach der Organisation der jeweiligen Veranstaltung und verbleibt insbesondere beim Auftraggeber, Veranstalter bzw. den zuständigen Begleit- oder Aufsichtspersonen.
- Der Auftraggeber informiert All We Shape rechtzeitig über Umstände, die für die sichere oder ordnungsgemäße Durchführung relevant sind.
§ 4 Sicherheit und Teilnahme
- All We Shape ist für die fachliche Einweisung in die von All We Shape eingesetzten Maschinen, Werkzeuge, Materialien und Arbeitsverfahren verantwortlich und legt fest, welche Tätigkeiten von Teilnehmenden ausgeführt werden dürfen.
- Tätigkeiten an Maschinen und Werkzeugen dürfen nur nach entsprechender Einweisung und unter den von All We Shape für die jeweilige Tätigkeit vorgesehenen Bedingungen durchgeführt werden.
- All We Shape kann die Teilnahme an einzelnen Tätigkeiten insbesondere aufgrund des Alters, des Entwicklungsstands, fehlender Einweisung, ungeeigneter Kleidung oder Ausrüstung oder aus sonstigen Sicherheitsgründen einschränken oder untersagen.
- Soweit der Auftraggeber für die Auswahl oder Beaufsichtigung bestimmter Teilnehmergruppen verantwortlich ist, berücksichtigt er die von All We Shape mitgeteilten Anforderungen an Alter, Teilnehmerzahl und sonstige Voraussetzungen.
- Die von All We Shape für einzelne Tätigkeiten vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen und erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen sind verbindlich.
- Teilnehmende, die Sicherheitsanweisungen nicht beachten, können von einzelnen Tätigkeiten oder von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
- All We Shape ist berechtigt, einzelne Arbeitsschritte oder die Veranstaltung insgesamt zu unterbrechen oder nicht durchzuführen, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
- Welche Materialien im Rahmen der Veranstaltung verarbeitet werden, legt All We Shape unter Berücksichtigung des jeweiligen Verfahrens und der sicherheitsbezogenen Anforderungen fest.
§ 5 Im Rahmen der Veranstaltung hergestellte Gegenstände
Die hergestellten Gegenstände sind Bestandteil des jeweiligen Bildungs- oder Veranstaltungsformats. Soweit eine darüber hinausgehende Nutzung oder Vermarktung vorgesehen ist, können hierfür zusätzliche gesetzliche Anforderungen gelten, die nicht Gegenstand der vereinbarten Leistung sind.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
- Zusätzliche Leistungen oder Kosten, insbesondere für Material, Transport, Reise, Übernachtung oder besondere technische Anforderungen, werden berechnet, soweit dies im Angebot vereinbart oder vom Auftraggeber nachträglich beauftragt wurde.
- Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
§ 7 Terminänderungen und Stornierung
- Vereinbarte Veranstaltungstermine werden von All We Shape verbindlich für den Auftraggeber reserviert. Dies gilt insbesondere für mehrtägige Workshopreihen, Projektwochen und Veranstaltungsformate, für deren Durchführung entsprechende personelle und organisatorische Kapazitäten freigehalten werden.
- Terminverschiebungen sind nach Abstimmung möglich, sofern All We Shape einen geeigneten Ersatztermin anbieten kann. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
- Bei einer vollständigen oder teilweisen Stornierung durch den Auftraggeber können folgende Stornierungskosten auf Grundlage der vereinbarten Vergütung für die abgesagte Leistung berechnet werden:
- bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
- weniger als 8 Wochen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25 %
- weniger als 4 Wochen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
- weniger als 14 Tage bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 %
- weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtdurchführung am vereinbarten Termin: 90 %
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Bereits entstandene und aufgrund der Stornierung nicht mehr vermeidbare Fremd- oder Sonderkosten, insbesondere für speziell beschafftes Material, gebuchte Unterkünfte oder nicht stornierbare Reiseleistungen, können zusätzlich berechnet werden, soweit diese nicht bereits durch die Stornierungspauschale abgegolten sind.
- Soweit All We Shape den freigewordenen Termin anderweitig vergeben kann, wird dies bei der Berechnung der Stornierungskosten angemessen berücksichtigt.
- Muss eine Veranstaltung aufgrund von Krankheit, technischen Ausfällen, höherer Gewalt oder anderen von All We Shape nicht zumutbar vermeidbaren Umständen abgesagt oder verschoben werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Bereits gezahlte Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet oder mit einem Ersatztermin verrechnet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 8.
§ 8 Haftung
- All We Shape haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet All We Shape nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von All We Shape.
- Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere die gesetzliche Produkthaftung, bleiben unberührt.
§ 9 Foto-, Video- und personenbezogene Daten
- Die Durchführung einer Veranstaltung beinhaltet keine automatische Einwilligung in Foto-, Video- oder sonstige personenbezogene Aufnahmen.
- Soweit Aufnahmen für Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation oder andere Zwecke erstellt und verwendet werden sollen, werden die hierfür erforderlichen Einwilligungen bzw. Vereinbarungen gesondert getroffen.
- Personenbezogene Daten werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Auftrags können in Textform vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.